In sechs Arbeitsschritten helfen wir Ihnen

Phase 1 Wir erfassen einen Nachlassfall nach einem öffentlichen Erbenaufruf oder aufgrund der Beauftragung durch einen Nachlasspfleger. Beginn der Erbenermittlung. Phase 2 Die Erben sind ermittelt und wurden von uns über ihre Erbenstellung in Kenntnis gesetzt. Sie als Erbe beauftragen uns mit der weiteren Bearbeitung des Nachlasses. Phase 3 Wir erstellen die Erbdokumentation. Hierfür muss eine große Anzahl von Urkunden und sonstige Nachweise beschafft und zum Teil übersetzt werden, was manchmal sehr zeitaufwendig ist. Wenn durch Kriegswirren wichtige Quellen vernichtet wurden oder heute an schwer zugänglichen Orten aufbewahrt werden, dann erhöht sich der Zeitaufwand für die Beschaffung der Urkunden um ein Vielfaches. Phase 4 Die Erbdokumentation und die Stammtafeln werden von uns für den Erbscheinantrag zusammengestellt und ein Notar wird mit der Beurkundung beauftragt. Phase 5 Nunmehr erfolgt die Prüfung der eingereichten Unterlagen und die Erteilung des Erbscheines durch das Nachlassgericht. Anschließend beauftragen wir einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt mit der Erbauseinandersetzung. Phase 6 Der beauftragte Rechtsanwalt zieht den Nachlass ein, verteilt ihn an die Erben, überweist gegebenenfalls die Erbschaftssteuer an das Finanzamt und zahlt das vereinbarte Honorar an die Heredium Erbenermittlung GmbH.
Add your one line caption using the Image tab of the Web Properties dialog
© Copyright 2002-2019 Heredium Erbenermittlung GmbH
Phasen der Erbenermittlung

In sechs Arbeitsschritten helfen

wir Ihnen

Phase 1 Wir erfassen einen Nachlassfall nach einem öffentlichen Erbenaufruf oder aufgrund der Beauftragung durch einen Nachlasspfleger. Beginn der Erbenermittlung. Phase 2 Die Erben sind ermittelt und wurden von uns über ihre Erbenstellung in Kenntnis gesetzt. Sie als Erbe beauftragen uns mit der weiteren Bearbeitung des Nachlasses. Phase 3 Wir erstellen die Erbdokumentation. Hierfür muss eine große Anzahl von Urkunden und sonstige Nachweise beschafft und zum Teil übersetzt werden, was manchmal sehr zeitaufwendig ist. Wenn durch Kriegswirren wichtige Quellen vernichtet wurden oder heute an schwer zugänglichen Orten aufbewahrt werden, dann erhöht sich der Zeitaufwand für die Beschaffung der Urkunden um ein Vielfaches. Phase 4 Die Erbdokumentation und die Stammtafeln werden von uns für den Erbscheinantrag zusammengestellt und ein Notar wird mit der Beurkundung beauftragt. Phase 5 Nunmehr erfolgt die Prüfung der eingereichten Unterlagen und die Erteilung des Erbscheines durch das Nachlassgericht. Anschließend beauftragen wir einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt mit der Erbauseinandersetzung. Phase 6 Der beauftragte Rechtsanwalt zieht den Nachlass ein, verteilt ihn an die Erben, überweist gegebenenfalls die Erbschaftssteuer an das Finanzamt und zahlt das vereinbarte Honorar an die Heredium Erbenermittlung GmbH.
Add your one line caption using the Image tab of the Web Properties dialog
© 2002-2015 Henning Schröder Internationale Erbenermittlung GmbH
Phasen der Erbenermittlung