In sechs Arbeitsschritten helfen
wir Ihnen
Phase 1
Wir erfassen einen Nachlassfall nach
einem öffentlichen Erbenaufruf oder
aufgrund der Beauftragung durch
einen Nachlasspfleger. Beginn der
Erbenermittlung.
Phase 2
Die Erben sind ermittelt und wurden
von uns über ihre Erbenstellung in
Kenntnis gesetzt. Sie als Erbe
beauftragen uns mit der weiteren Bearbeitung des Nachlasses.
Phase 3
Wir erstellen die Erbdokumentation. Hierfür muss eine große Anzahl
von Urkunden und sonstige Nachweise beschafft und zum Teil
übersetzt werden, was manchmal sehr zeitaufwendig ist. Wenn durch
Kriegswirren wichtige Quellen vernichtet wurden oder heute an
schwer zugänglichen Orten aufbewahrt werden, dann erhöht sich der
Zeitaufwand für die Beschaffung der Urkunden um ein Vielfaches.
Phase 4
Die Erbdokumentation und die Stammtafeln werden von uns für den
Erbscheinantrag zusammengestellt und ein Notar wird mit der
Beurkundung beauftragt.
Phase 5
Nunmehr erfolgt die Prüfung der eingereichten Unterlagen und die
Erteilung des Erbscheines durch das Nachlassgericht. Anschließend
beauftragen wir einen im Erbrecht erfahrenen Rechtsanwalt mit der
Erbauseinandersetzung.
Phase 6
Der beauftragte Rechtsanwalt zieht den Nachlass ein, verteilt ihn an
die Erben, überweist gegebenenfalls die Erbschaftssteuer an das
Finanzamt und zahlt das vereinbarte Honorar an die Heredium
Erbenermittlung GmbH.
© 2002-2015 Henning Schröder Internationale Erbenermittlung GmbH
Phasen der Erbenermittlung